Die älteste erhaltene Fahne Tirols aus dem 14. Jh.
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Der Große Freiheitsbrief
Margarethe Maultasch war zuerst mit dem Luxemburger Johann von Luxemburg verheiratet, von dem sie sich aber trennte. In zweiter Ehe ehelichte sie den Wittelsbacher Ludwig von Brandenburg, der 1361 starb. Der Streit zwischen den Tirolern und den beiden Gatten von Margarethe Maultasch Johann und Ludwig entzündete sich jeweils an Fragen von Einfluss und Unabhängigkeit.
Dass sich 1335 Adel und Bevölkerung gegen einen neuen Herrn und für die Enkelin von Meinhard II. als Herrscherin engagiert hatten, zeugte von einem gemeinsamen "Landesgefühl", das inzwischen entstanden war. Die Ausgangsbedingungen für die Heirat Margarethes mit Johann von Luxemburg waren, dass die Luxemburger die Wahrung der alten Rechte der Bevölkerung und keine fremden Beamten in Tirol versprachen. Jedoch wurden bald alle wichtigen Verwaltungsposten mit Böhmen besetzt und auf Schloss Tirol war eine böhmische Besatzung einquartiert. Dem Tiroler Adel, der die wichtigen Posten im Land für sich selbst beanspruchte, kam das Zerwürfnis zwischen Margarethe und Johann daher sehr gelegen.
Der Vater des zweiten Bräutigams Ludwig von Brandenburg, Kaiser Ludwig der Bayer (ca. 1283-1347), verbriefte den geistlichen und weltlichen Ständen Tirols ihre alten Rechte und die Selbständigkeit des Landes. Diesen "Großen Freiheitsbrief" haben Historiker als "Magna Charta Tirols" lange für sehr wichtig gehalten. Tatsächlich sollte er wohl nur die Tiroler geneigt machen, denn bei der erstbesten Gelegenheit erwies er sich als Makulatur und die Wittelsbacher setzten sich wie die Luxemburger über alle Garantien hinweg. Auch Ludwig versuchte, seine Position mit Hilfe landesfremder Mitarbeiter auszubauen. Nun besetzten Bayern viele Schlüsselpositionen in Tirol, und die neuen Machthaber waren bald ähnlich unbeliebt wie vorher die alten. Da sich Margarethe und Ludwig aber gut verstanden, gewöhnte man sich an den Bayern und diese Verbindung endete erst mit dem Tod Ludwigs 1361. Der "Große Freiheitsbrief" hatte aber immerhin einen psychologischen Effekt: Bei späteren Auseinandersetzungen zwischen den Landständen und der Obrigkeit um Entscheidungsmacht und Einfluss beriefen sich die Stände jeweils auf ihre "verbrieften" Rechte und Freiheiten.
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