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Regierungsproporz

Mehrheitsprinzip

Mehrheitsprinzip statt Regierungsproporz

Das politische System der Bundesländer folgt grundsätzlich dem Modell parlamentarischer Systeme. Die Wahlberechtigten wählen ein Parlament, den Landtag. Die Landesregierung, an deren Spitze der Landshauptmann steht, legitimiert sich aus diesem "Parlament". In fünf der neun österreichischen Bundesländer gibt es eine besondere Form der Bestellung der Regierung, den sogenannten "Regierungsproporz". 1998 änderte Tirol seine Landesverfassung, als an die Stelle des Proporzprinzips das Mehrheitsprinzip trat. Die Ursache dafür war, dass das Fehlen einer klaren Trennung zwischen Regierungs- und Oppositionsfunktion zunehmend als Schwäche des Regierungsproporzes empfunden wurde. Das politische System der Länder unterscheidet sich von dem des Bundes in einem Punkt markant: Die Parteiensysteme auf Länderebene sind durch einen insgesamt weniger intensiven Wettbewerb bestimmt als die des Bundes. Der Unterschied kommt auch im Wahlverhalten zum Ausdruck: Viele Personen wählen bei Landtagswahlen anders als bei Nationalratswahlen. Die Länder sind um eine gemeinsame Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Bund bemüht. Das wichtigste Instrument dabei ist die Landeshauptleutekonferenz, auch wenn dieses Gremium in der Verfassung gar nicht verankert ist. Dabei werden immer wieder Forderungen laut, die Rolle der Landeshauptleute, beispielsweise bei Krisensituationen, in der Verfassung festzulegen.

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