Der Föderalismus ist in Österreich gering entwickelt. So ist die Justiz Bundessache.
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Föderalismus
Der Föderalismus ist in Österreich, vom verfassungsrechtlichen Blickwinkel aus betrachtet, nur sehr gering entwickelt: den Ländern kommen nur relativ wenige Kompetenzen zu, vergleicht man Österreich mit traditionellen Bundesstaaten wie etwa der Schweiz oder den USA. So gibt es beispielsweise keine Länderkompetenz in der Justiz: alle Gerichte sind Gerichte des Bundes. In der Realität des politischen Systems haben die österreichischen Länder mit ihren Landeshauptleuten jedoch sehr wohl einen Stellenwert.
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