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Bei einer Sitzung des Tiroler Landtags

Eine Videosequenz über den Sitzungssaal des Tiroler Landtages finden Sie auf der CD-ROM.

Tiroler Landesordnung und Tiroler Landtag

Der Tiroler Landtag bestimmt auf der Grundlage der Verfassung des Landes Tirol, der Tiroler Landesordnung von 1989, die Landesgesetzgebung. In der Tiroler Landesordnung sind u.a. die Aufgaben des Landes festgelegt. Dazu zählen die Wahrung des Gemeinwohls, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen, Schutz und Pflege der Umwelt und die freie Entfaltung der Wirtschaft. Zu den Grundrechten zählen politische Rechte wie das Wahlrecht, Freiheitsrechte wie etwa das Recht auf Freiheit des kulturellen Lebens und soziale Grundrechte.

Zu den Aufgaben des Landtages zählen auch verschiedene Kontrollrechte. Neben der Landtagsdirektion als Geschäftsstelle unterstehen dem Tiroler Landtag der Landesrechnungshof und der Landesvolksanwalt.

Die Mitglieder des Tiroler Landtages sind bei ihrer Tätigkeit gemäß dem Grundsatz des freien Mandats an keinen Auftrag gebunden sondern lediglich der Rechtsordnung und ihrem Gewissen verantwortlich.

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